Die Diagnose Krebs ist für Betroffene und Angehörige ein Schock. Ist dieser in Ansätzen verdaut, tauchen meist direkt erste Unsicherheiten auf. Wie geht es nun finanziell weiter, wer versorgt mich im Pflegefall? Die gute Nachricht: Die Krankenkasse und die Pflegekasse fangen Krebspatienten auf, wenn es um medizinische bzw. pflegerische Leistungen geht. Um Unterstützungsangebote der Pflegekasse abzurufen, ist allerdings ein Pflegegrad notwendig.

Wir verraten Ihnen heute, ob Krebs automatisch mit einer Pflegebedürftigkeit einhergeht und welche Voraussetzungen für die Zuteilung eines Pflegegrades erfüllt werden müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Krebserkrankung kann einen Pflegegrad notwendig machen.
  • Entscheidend für die Zuteilung und Höhe eines Pflegegrades ist der vorliegende Hilfsbedarf.
  • Um einen Pflegegrad zu beantragen, müssen Krebspatienten einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen.
  • Bei der Pflegebegutachtung, durchgeführt durch den Medizinischen Dienst (MD), wird die Einschränkung der Selbstständigkeit festgestellt.
  • Nach Zuteilung eines Pflegegrades können Pflegebedürftige von zahlreichen Leistungen profitieren, beispielsweise dem Pflegegeld, der Verhinderungspflege oder den Pflegesachleistungen.
  • Liegt kein Pflegegrad vor, können finanziell angeschlagene Betroffene Leistungen aus dem Härtefonds der Deutschen Krebshilfe beantragen.

Was ist Krebs?

Krebs ist eine Erkrankung des Körpers. Dabei verändern sich körpereigene Zellen unerwünscht. Anstatt ihrer vorgesehenen Aufgabe nachzukommen, vermehren sie sich im unkontrollierten Maße. Die Zellen wachsen in gesundes Gewebe ein und können so die Funktionsweise von Organen beeinträchtigen – das kann zu schweren Symptomen bis hin zum Tod führen. Bei vielen Krebsarten bildet sich zunächst eine Geschwulst, auch als Tumor bezeichnet. Was danach geschieht, hängt davon ab, um welche Tumorform es sich handelt.

  • Gutartiger Tumor (benigne): Hier vermehren sich die Körperzellen unerwünscht, allerdings nur an einer begrenzten Stelle im Körper – Absiedlungen, sogenannte Metastasen, entstehen hier nicht. Gutartige Tumore sind zwar in der Lage, gesundes Gewebe zu verdrängen, aber nicht zu zerstören.1
  • Halbbösartige Tumore (semimaligne): Dabei handelt es sich um eine Zwischenform zwischen gutartigen und bösartigen Tumoren. Sie wachsen zwar in benachbartes Gewebe ein, Metastasen bilden sich aber nicht.1
  • Bösartige Tumore (maligne): An diese Form denken die meisten Menschen bei einer Krebserkrankung. Die Krebszellen können sich rasch vermehren und benachbartes Gewebe zerstören – oft siedeln sich Metastasen in anderen Körperregionen an.1

Gut zu wissen!

Eine Krebserkrankung fällt nicht immer durch einen Tumor auf. Bei manchen Formen werden gesunde Blutzellen verdrängt. Die Krebsart entsteht hier aus Blutzellen oder entsprechenden Vorläufern.

Krebsstadien im Überblick

Mit verschiedenen Systemen ist es möglich, den Krebs einzuteilen. In welchem Gewebe der Tumor auftritt, spielt dabei keine Rolle. Neben der sogenannten TNM- Klassifikation sind vor allem die UICC-Stadien (Union internationale contre le cancer) populär.

Stadium
Tumorgröße
Lymphknotenbefall
Fernmetastasen
0 Kleine Tumore, im Frühstadium befindlich nein Nein
1 Kleine Tumore nein Nein
2 Mittlere bis große Tumore nein Nein
3 Tumore jeder Größe Ja (in Tumornachbarschaft) Nein
4 Tumore jeder Größe Ja (in Tumornachbarschaft) Ja

Tabelle 1: Krebsstadien im Überblick. Quelle: eigene Darstellung nach Welche Krebsstadien gibt es? (dkv.com)

Sind Krebspatienten pflegebedürftig?

Eine Krebserkrankung bedeutet nicht automatisch, dass Betroffene langfristig auf Pflege angewiesen sind. Viele Menschen überwinden mit Operationen, Strahlen- oder Chemotherapie ihre Krebserkrankung und können in ihr normales Leben zurückkehren. Bei schwer verlaufenden Erkrankungen oder solchen ohne Aussicht auf Heilung kann aber sehr wohl eine intensive Pflege notwendig sein. Wie der Verlauf bei Krebs ist, hängt unter anderem von der Krebsart und der Größe des Tumors ab. Statistisch gesehen verkürzt beispielsweise Bauchspeicheldrüsenkrebs deutlich stärker die Lebenszeit als ein Hodentumor.

Wie beeinflusst Krebs den Pflegebedarf?

Liegt bereits eine Pflegebedürftigkeit vor, kann die Krebserkrankung den Hilfsbedarf verstärken. Ist eine Person beispielsweise bei der Mobilisation eingeschränkt, kann ein Tumor durch die damit verbundene Erschöpfung oder durch eine Position am Rückenmark die Fähigkeit, sich zu bewegen, weiter einschränken. Drückt der Tumor auf die Nerven, können sich auch Taubheitsgefühle einstellen – diese führen meist in vielen Bereichen wie der Nahrungsaufnahme, der Körperpflege und der Mobilisation zu Beeinträchtigungen. Bei längerfristigen Auswirkungen der Krebserkrankung ist es in jedem Fall sinnvoll, eine Höherstufung des Pflegegrades zu prüfen.

Pflegegrad bei Krebs: Voraussetzungen und Einstufung

Ein Pflegegrad ist nicht nur Menschen vorbehalten, die aufgrund von Alterungsprozessen Unterstützung benötigen. Auch angeborene Behinderungen oder Erkrankungen wie Krebs können zu einem Pflegegrad führen. Doch Menschen erhalten selbst bei Krebs mit Metastasen nicht automatisch einen Pflegegrad. Zunächst müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen für einen Pflegegrad bei Krebs

Um Pflegekassen-Leistungen gerecht zu verteilen, gibt es bestimmte Voraussetzungen. Krebspatienten haben eine gute Chance auf die Zuteilung eines Pflegegrades, wenn:

  • sie in den letzten 10 Jahren für mindestens 2 Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben bzw. familienversichert waren.
  • ihre Selbstständigkeit nachprüfbar eingeschränkt ist, sie also auf Hilfe von außen angewiesen sind.
  • die Hilfsbedürftigkeit zeitlich unbegrenzt oder über voraussichtlich mindestens 6 Monate besteht.
  • Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Betroffene mit Krebs erfolgreich einen Pflegegrad beantragen.

Welchen Pflegegrad bekommt man bei einer Krebserkrankung?

Die Pflegekasse vergibt insgesamt 5 verschiedene Pflegegrade. Diese haben übrigens im Jahr 2017 die bis dahin geltenden Pflegestufen abgelöst. Die Pflegegrad-Einstufung bei Krebs richtet sich grundsätzlich nicht nach der Krebsart oder dem vorliegenden Krebsstadium. Hier ist vielmehr entscheidend, wie stark die Selbstständigkeit von Patienten im Alltag eingeschränkt ist. Daraus folgt, dass ein Pflegegrad bei fortgeschrittenem, unheilbarem Krebs in der Regel höher ausfällt als bei Patienten mit leichten krebsbedingten Einschränkungen.

Welcher Pflegegrad bei Krebs?

Folgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Einschränkungen zu welchem Pflegegrad führen können. Der Pflegegrad bei Krebs im Endstadium kann durchaus 4 oder 5 betragen – Patienten sind dann meist rund um die Uhr auf Unterstützung angewiesen.

Pflegegrad
Grad der Beeinträchtigung
1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Tabelle 2: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Pflegegrade (vdek.com)

Welcher Pflegegrad bei Chemotherapie?

Bei der Chemotherapie werden dem Körper Medikamente zur Verfügung gestellt, meist über eine Infusion. Die Chemotherapie kann unterschiedliche Ziele verfolgen. Sie kann dazu beitragen, Krebsleiden zu lindern, den Tumor zu verkleinern oder alle Krebszellen im Körper zu beseitigen. Die sogenannten Zytostatika greifen meist aber nicht nur kranke, sondern auch gesunde Zellen an. Das kann unter anderem zu Übelkeit, Erbrechen, Haarausfall oder Blutarmut führen. Es ist durchaus möglich, dass Menschen in dieser Zeit auf eine Pflege bei Krebs angewiesen sind. Da diese Therapieform zeitlich begrenzt ist, kommt ein Pflegegrad alleinig auf Grundlage einer Chemotherapie nicht infrage.

Was passiert mit meinem Pflegegrad, wenn ich die Krebserkrankung überwinde oder versterbe?

Bessert sich der Gesundheitszustand nachhaltig und sind Betroffene deshalb auf weitaus weniger Pflege angewiesen, kann der Pflegegrad zurückgestuft werden. Das geschieht aber nicht einfach so. Zunächst muss ein Gutachten einen geringeren Pflegegrad ergeben – außerdem müssen wesentliche Veränderungen vorliegen. Pflegebedürftige müssen zudem angehört werden. Versterben Krebskranke, verfällt der Pflegegrad – er kann also nicht auf andere Personen übertragen werden.

Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten. Leiden Sie oder eine angehörige Person an Krebs, beantragen Sie einen Pflegegrad. Liegt dieser bereits vor, könnte eine Höherstufung für Sie infrage kommen. Nicht selten verschlechtert sich der Gesundheitszustand mit voranschreitender Erkrankung. Dies kann Einfluss auf die Pflegestufe haben. Prüfen Sie ebenfalls, ob andere Pflegeleistungen vorhanden sind, die Sie noch nicht in Anspruch nehmen.

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Pflegegrad bei Krebs beantragen

Patienten erhalten nach der Krebsdiagnose nicht automatisch Post von der Pflegekasse und eine Zuteilung eines Pflegegrades. Auch eine Pflegegrad-Einstufung bei Krebs im Endstadium ist nicht ohne Beantragung vorgesehen. Menschen mit einem fortgeschrittenen Krebs haben aber gute Chancen auf einen Pflegegrad und damit auf die Unterstützung der Pflegekasse.

Wann sollte ich einen Pflegegrad bei Krebs beantragen?

Zwar ist nicht jede Person mit einer Krebserkrankung automatisch pflegebedürftig, allerdings kann es durchaus sein, dass Patienten auch langfristig auf Unterstützung von außen angewiesen sind.

In folgenden Fällen sollten Sie eine Pflegegrad-Beantragung in Betracht ziehen:

  • es handelt sich um eine schwer behandelbare Krebserkrankung
  • der Patient ist auf eine umfassende Unterstützung angewiesen
  • die Erkrankung befindet sich bereits im Endstadium und es bestehen keine oder nur geringe Heilungschancen

Gut zu wissen!

Nicht nur körperliche, auch psychische Erkrankungen können einen Pflegegrad begründen. Leiden Sie aufgrund einer Krebserkrankung an Angstzuständen oder Depressionen kann es sinnvoll sein, den Anspruch auf einen Pflegegrad zu prüfen.

Schritt-für-Schritt- Anleitung für die Pflegegrad-Beantragung

In 5 Schritten zum Pflegegrad:

  1. Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse: Die Pflegekasse ist direkt bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Sie ist der richtige Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Pflege. Hier erhalten Sie auch den erforderlichen „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ – damit stoßen Sie die Pflegegrad-Einstufung bei Krebs an.
  2. Füllen Sie den Antrag aus: Die Pflegekasse kann Ihnen den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ zusenden, oftmals stellen Pflegeversicherungen das Formular auch online bereit. Tragen Sie alle persönlichen Daten und weitere Angaben ein – vergessen Sie auch die Unterschrift nicht. Senden Sie das Dokument nun zur Pflegekasse zurück.
  3. Warten Sie auf die MD-Kontaktaufnahme: Die Pflegekasse beauftragt unmittelbar nach dem Eintreffen Ihres Antrags den Medizinischen Dienst (MD), früher MDK, mit einer Begutachtung. Bei der Pflegebegutachtung stellen die Gutachter die Einschränkung der Selbstständigkeit fest und geben im Anschluss eine Pflegegrad-Empfehlung an die Pflegekasse.
  4. Empfangen Sie Post von der Pflegekasse: Nachdem die Pflegekasse alle Dokumente vorliegen hat, trifft sie eine Entscheidung über den Pflegegrad. Diese wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
  5. Legen Sie gegebenenfalls Widerspruch ein: Sie sind mit der Höhe des Pflegegrades nicht einverstanden? Dann haben Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Kann ich während einer laufenden Krebstherapie einen Pflegegrad beantragen?

Krebspatienten können grundsätzlich vor, während oder nach einer Krebstherapie einen Pflegegrad beantragen. Wichtig ist, dass ein Hilfsbedarf erkennbar ist. Zeichnet sich ab, dass die Erkrankung eine pflegerische Unterstützung notwendig macht, und zwar über voraussichtlich 6 Monate oder länger, ist die Beantragung eines Pflegegrades sinnvoll. So profitieren Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zeitnah von den Leistungen der Pflegekasse.

Folgendes deutet auf einen Pflegebedarf hin:

  • die Nahrungsaufnahme gelingt alleine nur schwer oder gar nicht
  • der Betroffene ist nicht in der Lage, die Körperpflege selbst durchzuführen
  • Treppensteigen, den Raum wechseln oder aufstehen – auch das ist ohne fremde Hilfe nicht möglich
  • der Patient ist überwiegend bettlägerig und wird dort versorgt

Höheren Pflegegrad bei Krebs beantragen: So geht’s

Wenn Sie sich den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ansehen, entdecken Sie ganz oben mehrere Optionen zum Ankreuzen. Darunter auch eine mit der Bezeichnung „Höherstufungsantrag“ – genau dort machen Sie ein Kreuz, wenn Sie eine Höherstufung beantragen möchten. Das kann auch bei einer Krebserkrankung sinnvoll sein. Immer dann, wenn Betroffene bereits einen Pflegegrad besitzen, der nach ihrer Ansicht aber nicht mehr dem aktuellen Pflegebedarf entspricht, bietet sich ein Höherstufungsantrag an. Wie lange Menschen bei Krebs in Pflegegrad 2 und Co. verbleiben, ist sehr individuell. Ein Pflegedienst, der bereits im häuslichen Umfeld aktiv ist, oder der behandelnde Arzt können hierzu eine Einschätzung geben.

Kann ich auch als Angehöriger eines Krebspatienten einen Pflegegrad beantragen, um ihn zu unterstützen?

Pflegegrade sind ausnahmslos für Betroffene vorgesehen. Das bedeutet, Menschen mit einer Krebserkrankung, aber nicht die Angehörigen, erhalten bei Bedarf einen Pflegegrad. Liegt dieser vor, bekommen Pflegebedürftige viele Leistungen, mit denen sie die Pflege im häuslichen Umfeld sicherstellen können. Dazu zählt beispielsweise der Entlastungsbetrag, die Tages- und Nachtpflege oder das Pflegegeld.

Pflegebegutachtung bei Krebs: diese Kriterien zählen

Eine Pflegebegutachtung bei Krebspatienten läuft genauso ab wie bei anderen Menschen mit einem Pflegebedarf. Die Gutachter des Medizinischen Dienstes kommen zu dem vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause und stellen die Selbstständigkeit in insgesamt sechs Bereichen fest:

  1. Selbstversorgung: Inwieweit können Sie selbst Körperpflege betreiben und sich ernähren?
  2. Umgang mit krankheits- und behandlungsbedingten Anforderungen: Sind Sie auf fremde Hilfe bei der Medikamenteneinnahme oder beim Verbandswechsel angewiesen?5,6
  3. Alltagsleben und soziale Kontakte: Ist Ihre Fähigkeit, Ihren Alltag zu planen und durchzuführen oder die Pflege der sozialen Kontakte, beeinträchtigt?6,7
  4. Mobilität: Wie mobil sind Sie, wenn es um die Themen Fortbewegung, Sitzen, Aufstehen oder Liegen geht?
  5. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Sind Sie in der Lage, sich zu orientieren, zu kommunizieren und sich um Ihre Sicherheit zu kümmern?6,7
  6. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Benötigen Sie aufgrund der Krebserkrankung Unterstützung wegen psychischer Probleme, beispielsweise ausgelöst durch Angst oder Depressionen?

Jedes Modul setzt sich aus mehreren Einzelkriterien zusammen. Diese Kriterien erhalten eine Punkteanzahl, je nach vorhandener Selbstständigkeit. Die Gesamtpunktzahl wird anschließend zusammengerechnet. Achtung: Die Module sind unterschiedlich gewichtet – hier spielt die Bedeutung für den Alltag eine große Rolle. Aus der Punkteanzahl ergibt sich dann der Pflegegrad.6

Pflegegrad
Erforderliche Punktanzahl
1 12,5 bis unter 27,0 Punkte
2 27 bis unter 47,5 Punkte
3 47,5 bis unter 70 Punkte
4 70 bis unter 90 Punkte
5 90 bis 100 Punkte

Tabelle 3:Eigene Darstellung in Anlehnung an: Pflegegrad bei Krebs. Voraussetzungen, Leistungen, Pflegegeld (pflege-durch-angehoerige.de)

Welche Ansprüche habe ich als Krebspatient?

Krebspatienten haben bei Bedarf einen Anspruch auf eine umfassende medizinische und pflegerische Versorgung. Die Krankenkassen übernehmen beispielsweise die Kosten für die Krebs- und Palliativbehandlung und für notwendige Hilfsmittel sowie Heilmittel. Außerdem unterstützen sie Betroffene unter anderem mit Krankengeld. Diese Leistungen reichen aber nicht in jedem Fall aus. Müssen Patienten pflegerisch versorgt werden, können sie von der Pflegekasse Geld- und Sachleistungen beziehen. Achtung: Dafür muss zwingend ein Pflegegrad vorliegen.

Welche finanziellen Hilfen gibt es für Krebskranke?

Die pflegerische Versorgung kann im häuslichen Umfeld oder in einer stationären Einrichtung erfolgen. Mit verschiedenen Leistungen beteiligt sich die Pflegekasse an den entstehenden Kosten und dem Aufwand. Die Höhe richtet sich nach dem vorliegenden Pflegegrad.

  • Pflegegeld: Geldbetrag, den der Pflegebedürftige monatlich auf das Konto ausbezahlt bekommt und an pflegende Angehörige weitergeben kann.
  • Pflegesachleistungen: Festgelegtes Budget, das für professionelle Pflegekräfte (ambulanter Pflegedienst) vorgesehen ist.
  • Vollstationäre Pflege: Fester Betrag, der die Pflegekosten reduziert.
Pflegegrad
Pflegegeld
Pflegesachleistungen
Vollstationäre Pflege
1 0 € 0 € 0 €
2 332 € 724 € 760 €
3 572 € 1363 € 1431 €
4 764 € 1693 € 1778 €
5 946 € 2095 € 2200 €

Tabelle 4: Übersicht finanzielle Leistungen für Pflegebedürftige. Quelle: eigene Darstellung

Haben Krebspatienten Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Die Krebserkrankung kann dazu führen, dass Betroffene ihren Haushalt nicht mehr selbst führen können. Eine Operation oder eine Chemotherapie können beispielsweise die körperlichen Fähigkeiten einschränken. Gesetzlich Versicherte haben dann bis zu 4 Wochen lang einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Diese Leistung ist allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft. So darf beispielsweise kein Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegen. Alternativ können Sie die Haushaltshilfe mithilfe des Entlastungsbetrages, bereitgestellt von der Pflegekasse, zahlen.

Diese Entlastungsleistungen stehen pflegebedürftigen Krebskranken zu

Der Alltag ist in Verbindung mit einer Krebserkrankung oft anspruchsvoll. Vor allem dann, wenn bereits eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Glücklicherweise gewährt die Pflegekasse viele Entlastungsleistungen für Betroffene und pflegende Angehörige.

  • Budget für Tages- und Nachtpflege: Betroffene befinden sich bei der Tages- und Nachtpflege vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung.
  • Betrag für die Kurzzeitpflege: Dieses Budget kann genutzt werden, wenn Erkrankte vorübergehend stationär versorgt werden müssen, zum Beispiel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt.
  • Verhinderungspflege: Nicht immer ist es pflegenden Angehörigen möglich, Betroffene zu versorgen. Zum Beispiel im Urlaubs- oder Krankheitsfall steht ein Budget für die Verhinderungspflege zur Verfügung.
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Der sogenannte Entlastungsbetrag kann für verschiedene Leistungen genutzt werden, die Betroffene und Angehörige entlasten.

Entlastungsleistungen auf einen Blick

Pflegegrad
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Entlastungsbetrag
1 0 € 0 € 0 € 125 €
2 689 € 1774 € 1612 € 125 €
3 1298 € 1774 € 1612 € 125 €
4 1612 € 1774 € 1612 € 125 €
5 1995 € 1774 € 1612 € 125 €

Tabelle 5: Übersicht Entlastungsleistungen. Quelle: eigene Darstellung

Weitere Unterstützungsangebote: Welche weiteren Unterstützungsangebote stehen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei Krebs zur Verfügung?

Wer zahlt die Fahrt zur Chemotherapie? Welche Vergünstigungen gibt es bei einer Krebserkrankung? Pflegebedürftige und Angehörige können das Thema Kosten natürlich nicht außenvorlassen. Die Pflegekasse unterstützt Betroffene und Angehörige in dieser schweren Zeit mit weiteren Maßnahmen.

  • Budget für Hausnotruf: Pflegebedürftige haben jeden Monat Anspruch auf einen Betrag für den Hausnotruf – im Notfall können Sie so Hilfe rufen.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe und Masken – Krebspatienten brauchen oft viele Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse stellt dafür ein festes, monatliches Budget zur Verfügung.
  • Wohnraumanpassung: Krebserkrankungen können auch Umbaumaßnahmen im häuslichen Umfeld erforderlich machen. Die Pflegekasse kann sich daran beteiligen.

Gut zu wissen!

Unabhängig von der Höhe des Pflegegrades können Pflegebedürftige für die Wohnraumanpassung bis zu 4000 € erhalten. An dem Hausnotruf beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 25,50 € monatlich. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können Pflegebedürftige mit der Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 € monatlich erwerben.

Gibt es auch Unterstützungsmöglichkeiten für Krebspatienten, die keinen Pflegegrad bekommen?

In einigen Fällen haben Patienten keinen Anspruch auf einen Pflegegrad. Neben emotionaler Unterstützung, zum Beispiel bereitgestellt von Selbsthilfegruppen oder Angehörigen, ist das Thema Finanzen für Betroffene meist besonders wichtig. Geld für alltägliche Ausgaben oder für Therapien, die aus eigener Tasche bezahlt werden, ist dann oft knapp. Wer unverschuldet in eine finanzielle Notsituation gerät, kann von dem sogenannten Härtefonds der Deutschen Krebshilfe profitieren. Die aus Spenden finanzierte Unterstützung beträgt in der Regel mehrere Hundert Euro. Doch wann bekommt man Geld von der Krebshilfe? Hier gibt es einige Voraussetzungen: Neben einer ärztlichen Bescheinigung ist auch die Einreichung eines Antragsformulars nötig. Mehr Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Krebshilfe.

FAQ: Häufige Fragen zu Pflegegrad bei Krebs